Medikamentöser Abbruch – Der Schwangerschaftsabbruch (umgangssprachlich auch „Abtreibung» ) ist medikamentös bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Monatsblutung möglich. Dazu werden der Wirkstoff Mifepriston (Handelsname des Präparats: Mifegyne®) und ein weiteres Medikament, das den Wirkstoff Prostaglandin enthält, eingesetzt.
Mifegyne® ist nicht in Apotheken erhältlich, sondern kann nur von Arztpraxen oder Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen dürfen, bezogen werden. Informationen dazu, welche Ärztinnen und Ärzte, Kliniken und weiteren Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchführen und nach welcher Methode (medikamentös/ operativ ), können Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bei Schwangerschaftsberatungsstellen oder über eine Liste der Bundesärztekammer erhalten.
Die Aufnahme in diese Liste ist freiwillig, daher ist sie nicht vollständig. In manchen Landkreisen gibt es zudem nur wenige oder keine Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Was kann ich tun wenn ich abtreiben will?
Beratungsregelung – Die Beratungsregelung sieht vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch straffrei bliebt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Schwangere selbst muss die Abtreibung verlangen (nicht etwa der Vater der Frau oder der Kindsvater). Die Frau muss sich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lassen, und zwar mindestens drei Tage vor dem Eingriff (Schwangerschaftskonfliktberatung). Sie muss dem Arzt, der den Abbruch (medikamentös oder operativ) durchführt, eine schriftliche Bescheinigung der Beratung (Beratungsschein) vorlegen. Die Beratung darf nicht vom selben Arzt durchgeführt werden, der dann den Abbruch vornimmt.
Was muss ich tun um abtreiben zu können?
Die Beratungsregelung – Nach der Beratungsregelung (§ 218a Abs.1StGB und §§ 5 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz) bleibt der Schwangerschaftsabbruch unter folgenden Bedingungen straffrei:
Die Schwangere muss den Schwangerschaftsabbruch verlangen.Sie muss die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle wahrgenommen und von dort den Beratungsschein erhalten haben.Zwischen dem Ausstellen des Beratungsscheins und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen. Es dürfen seit der Empfängnis (Befruchtung) nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Dies entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, wenn nicht vom Tag der Empfängnis, sondern vom ersten Tag der letzten Monatsblutung gerechnet wird.Der Schwangerschaftsabbruch muss von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden. Die Ärztin oder der Arzt, die oder der den Abbruch vornimmt, darf nicht die Schwangerschaftskonfliktberatung durchgeführt haben.
Wie schnell kann man abtreiben?
Der Abbruch darf also frühestens am vierten Tag nach dem Tag durchgeführt werden, der auf der Beratungsbescheinigung ausgewiesen ist. Wenn die Beratung zum Beispiel an einem Montag stattgefunden hat, darf der Abbruch nicht vor dem folgenden Freitag vorgenommen werden.
In welchen Monat darf man nicht mehr abtreiben?
Medizinische oder kriminologische Gründe – Straflos bleibt der Schwangerschaftsabbruch auch, wenn bestimmte rechtfertigende Gründe (Indikationen) vorliegen:
- Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht.
- Eine kriminologische Indikation ist gegeben, wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt, also zum Beispiel einer Vergewaltigung, beruht (Indikationen nach § 218a Absatz 2 und 3 StGB).
Die Schwangere bleibt zudem straflos, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach einer Beratung durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen wird und seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen verstrichen sind.
Wie sage ich meinem Arzt Dass ich abtreiben will?
Abtreibung: Arzt: «Ich will Frauen in jeder Situation helfen» Aus welchem Grund entscheiden sich Ihre Patientinnen für einen Schwangerschaftsabbruch? Viele Frauen kommen, weil die Verhütungsmethode versagt hat oder weil sie einfach nicht verhütet haben.
- Die Entscheidung für den Abbruch entsteht aus sozialen Nöten, denn sie finden es schwierig, ein Kind zu finanzieren.
- Wie ist der Weg zu einer Abtreibung? Die Schwangerschaft muss erst einmal durch einen Frauenarzt festgestellt werden.
- Dann muss die Frau sich im Klaren darüber sein, ob sie die Schwangerschaft will.
Wenn sie es nicht will, muss sie mit ihrem Frauenarzt sprechen, der sie dann zu einer Beratungsstelle schickt. Wenn sie die Beratung gemacht hat und sie dann sicher ist, dass sie abtreiben will, kann sie ins Krankenhaus oder eine gynäkologische Praxis gehen und den Eingriff dort vornehmen lassen.
Warum nicht?Das hat der Gesetzgeber so festgelegt, damit der Frauenarzt, der die Schwangerschaft feststellt und berät, mit der Abtreibung nicht in einen Gewissenskonflikt gerät.In welcher psychischen Verfassung sind die Frauen, die zu Ihnen kommen?
Alles mögliche. Von sehr nervös bis todtraurig. Denn es gibt ja unterschiedliche Gründe, warum die Frauen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Können Sie als Arzt Ihre Patientin denn beruhigen? Das ist schwierig. Letztendlich obliegt es ja nicht mir allein, zu beraten.
Ich kann auch einer Frau niemals diese schwierige Entscheidung abnehmen. Ich muss aber herauszufinden, ob die Patientin den Eingriff wirklich will. Wenn ich merke, das ist nicht der Fall, dann gebe ich ihr noch mal die Gelegenheit, ihre Meinung zu überprüfen. Das heißt, es gibt auch Frauen, bei denen Sie sagen: Nein, die schicke ich wieder nach Hause? Ja, das kommt auch vor.
Wenn die Frauen hierher kommen, dann klären wir noch mal in einem Gespräch über den Eingriff und seine Risiken auf. Und im Verlauf dieses Gesprächs wird auch noch mal geschaut, ob die Entscheidung gefestigt ist. Wenn ich dann die Vermutung habe, dass die Patientin noch unschlüssig ist, sage ich auch ganz deutlich, dass sie noch einmal ihre Entscheidung überprüfen und wieder nach Hause gehen soll.
- Müssen Sie als Gynäkologe an einer städtischen Klinik denn Schwangerschaftsabbrüche durchführen? Nein.
- Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland kein Zwang.
- Also weder kann die Frau dazu gezwungen werden, noch kann der Arzt dazu gezwungen werden, ihn durchzuführen.
- Auch der Chefarzt kann nicht bestimmen, wer die Operation durchführt oder nicht.
Dafür gibt es auch keine vertragliche Verpflichtung. Es gibt Kollegen, die machen es nicht. Ist das auch an anderen Krankenhäusern so? An konfessionellen Kliniken werden generell keine Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Dahin kann eine Frau in diesem Fall also gar nicht gehen.
- An einigen privaten Kliniken wiederum kann es zur Einstellungsbedingung für Gynäkologen gemacht werden, dass sie auch Abtreibungen vornehmen.
- Ein Arzt muss sich also, bevor er sich auf eine bestimmte Stelle bewirbt, darüber im Klaren sein, welche Einstellung er zur Abtreibung hat? Grundsätzlich ja.
- Man darf seine Meinung aber auch ändern.
Ich finde es allerdings schwierig, wenn man dazu keine grundsätzliche Meinung hat und dann nach dem Motto mal ja und mal nein agiert. Entweder ich bin grundsätzlich für die Abtreibung oder gegen die Abtreibung. Sonst kommt man auch der Patientin gegenüber in Erklärungsnöte.
Ich persönlich denke bei jedem Fall darüber nach und überlege, ob das für die Patientin das Richtige ist und ob mein Gewissen da mitspielt. Und es gibt Fälle, da kann ich ganz offen sagen, da wird mir bei der Operation schlecht und ich mache sie trotzdem. Trotzdem haben Sie sich ja entschieden, Abtreibungen durchzuführen.
Aus welchem Grund? Ich bin letztendlich Gynäkologe geworden, um Patientinnen zu helfen, in jeder Situation. Ich helfe Frauen bei Geburten oder auch Krebspatientinnen. Und für mich gehört Hilfe eben auch dazu, wenn eine Frau sagt, ich will mein Kind nicht austragen.
Kann ein Arzt sehen dass man eine Abtreibung hatte?
Von offizieller Seite – Schweigepflicht – Einige „offizielle» Personen werden in jedem Fall von der Abtreibung erfahren:
Der behandelnde Frauenarzt, der die Schwangerschaft feststellt und eventuell nach der Abtreibung die Nachuntersuchungen vornimmt. Die staatlich anerkannte Beratungsstelle : Wenn Du in Richtung Abtreibung tendierst, hast Du das Recht, Dich umfassend beraten zu lassen. Für eine Abtreibung hast Du sogar die Pflicht, Dich beraten zu lassen. Im Gespräch sollen Dir mögliche Unterstützungsmöglichkeiten und Alternativen aufgezeigt werden. Nur wenn Du ausreichend informiert bist, kannst Du auch eine Entscheidung treffen, hinter der Du langfristig stehen kannst. Das Beratungsgespräch kann auf Deinen Wunsch auch anonym geschehen. Der Arzt, der die Abtreibung durchführt. Die Mitarbeiter der Krankenkasse, wenn es um die Abrechnung oder eine eventuelle Kostenübernahme geht.
? Grundsätzlich unterliegen alle diese Personen aber der Schweigepflicht und dürfen ohne Dein Einverständnis keine Informationen an Dritte weitergeben (vgl. StGB § 203 und VVG § 213 ). Zumindest von offizieller Seite ist also eine heimliche Abtreibung möglich, von der niemand im näheren Umfeld unmittelbar erfahren muss.
- Die betroffene Frau kann insofern selbst bestimmen, wer vom Schwangerschaftsabbruch erfahren soll und wer nicht.
- ️ Für eine Abtreibung selbst kann eine Krankschreibung erfolgen, ohne Angabe von Gründen.
- Dort, wo die Abtreibung gemacht wird, wird es wie bei jedem Eingriff einen Eintrag in die Krankenakte geben.
Man kann sich vor Ort erkundigen, wem sie zur Verfügung gestellt wird. Grundsätzlich dürfen andere Ärzte und Praxen nicht ohne Einverständnis des Patienten alle Daten abrufen. Es kann natürlich dann sinnvoll sein, wenn aus medizinischen Gründen die Information hilfreich wäre.
Kann man beim Frauenarzt abtreiben lassen?
Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) Der Schwangerschaftsabbruch ist medikamentös bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Monatsblutung, dies entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, möglich. Der Schwangerschaftsabbruch muss von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt vorgenommen werden.
Dazu werden der Wirkstoff Mifepriston (Handelsname des Präparats: Mifegyne®) und ein weiteres Medikament, das den Wirkstoff Prostaglandin enthält, eingesetzt. Mifegyne® ist nicht in Apotheken erhältlich, sondern kann nur von Arztpraxen oder Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen dürfen, bezogen werden.
: Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung)
Was tun wenn kein Geld für Abtreibung?
Kostenübernahme Schwangerschaftsabbruch beantragen – Wenn Sie die Kosten für eine Abtreibung nicht selbst tragen können, übernimmt das Bundesland die Kosten. Den Antrag für diese Kostenübernahme stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Privat Versicherte wenden sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl.
Welcher Ausfluss deutet auf eine Schwangerschaft hin?
Vaginaler Ausfluss – Ist das ein Schwangerschaftsanzeichen? – Kommen wir zur Frage, die erstmal geklärt werden sollte: Kann Ausfluss ein Anzeichen für eine Schwangerschaft sein? Die Antwort: Kann, muss aber nicht. Vermehrter vaginaler Ausfluss bedeutet lediglich, dass eine hormonelle Veränderung in Deinem Körper stattfindet und deshalb die Produktion von Vaginalsekret angeregt wird.
Wie fühlt es sich im Bauch an wenn man schwanger ist?
Ziehen in der Leiste – Ein Ziehen im Unterbauch und in der Leistengegend kann auch ein Anzeichen für eine Schwangerschaft sein. Das liegt daran, dass sich die Bänder dehnen und wachsen, um in den nächsten neun Monaten Platz für das Baby zu schaffen. Das kann sich allerdings auch so anfühlen, als würde die Periode einsetzen.
Wie kann man mit Hausmitteln testen ob man schwanger ist?
Was Experten davon halten – Alex Eskander, Gynäkologe im britischen The Gynae Centre, weist im Gespräch mit dem Independent jedenfalls auf die Unwissenschaftlichkeit der «Testmethode» hin. «Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage dafür, dass man eine Schwangerschaft durch das Mischen von Urin und Zahnpasta bestimmen kann», so der Mediziner.
Wer kann die Abtreibungspille verschreiben?
Wo werden Abtreibungen gemacht? – Eine Voraussetzung dafür, dass eine bleibt, ist, dass sie von einem Arzt durchgeführt wird. Es gibt Frauenärzte, die neben anderen gynäkologischen Leistungen auch Schwangerschaftsabbrüche durchführen und solche, die sich allein auf Abtreibungen spezialisiert haben. Somit kann ein Schwangerschaftsabbruch:
in einer Frauenarzt Praxis, oder in einer gynäkologischen Klink stattfinden, in der unter anderem oder ausschließlich Abtreibungen gemacht werden.
In fast allen großen Städten Deutschlands wie beispielsweise Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Leipzig oder auch Nürnberg gibt es solche Kliniken für Schwangerschaftsabbrüche.
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Ist die Abtreibungspille kostenlos?
Vorgang und Kosten der medikamentösen Abtreibung – Die Kosten für eine medikamentöse Abtreibung liegen bei 350 bis 500 Euro, Bis zum Ende der neunten Schwangerschaftswoche kann ein Abbruch auch medikamentös durchgeführt werden. Für den Körper der Mutter ist diese Methode wesentlich schonender, psychisch dafür aber umso belastender, denn es handelt sich um einen recht langwierigen Vorgang, den die Frau in allen Phasen bewusst miterlebt.
- Bei einem Schwangerschaftsabbruch durch Medikamente wird das Präparat Mifegyne verwendet, das du lediglich in der Apotheke erhalten und nur unter strenger ärztlicher Aufsicht einnehmen darfst.
- Der darin enthaltene Wirkstoff Mifepriston hemmt die Wirkung von Progesteron, das zur Erhaltung einer Schwangerschaft notwendig ist und zu einer Öffnung des Gebärmutterhalses führt.
Nach der ersten Einnahme des Medikaments darfst du die Arztpraxis erst einmal wieder verlassen. Bei einigen Frauen setzt bereits einen Tag später eine menstruationsähnliche Blutung ein, die bis zu 14 Tage anhalten kann. Nach 36 bis 48 Stunden erhältst du von deinem Frauenarzt ein weiteres Medikament in Form von Tabletten oder Zäpfchen, sogenannte Prostaglandine.
Diese Hormone sorgen dafür, dass die Gebärmutter sich zusammenzieht und Schleimhaut und Embryo ausgestoßen werden. In den meisten Fällen geschieht dies innerhalb von drei Stunden, deshalb solltest du zur Beobachtung auch besser in der Praxis bleiben. Tut sich trotz der Medikamentengabe zunächst nichts, kann die/der Ärzt:in noch einmal Prostaglandine verabreichen.
Bei ca.98 Prozent aller Fälle führt diese medikamentöse Methode zu einem vollständigen Schwangerschaftsabbruch. Bei den übrigen zwei Prozent muss der Abbruch dann leider doch noch operativ erfolgen.